Die AG Umsetzung Doppik hat auf ihrer letzten Sitzung am 11.11.2010 den Beschluss gefasst, dass der Hebesatz für die Berechnung der Beihilferückstellungen ab sofort ausschließlich mit dem 3jährigen Durchschnittswert, der sich aus der Gegenüberstellung der Versorgungs- zu den Beihilfeaufwendungen ergibt, festzusetzen ist. Damit bedarf es in der Zukunft keines besonderen Beschlusses mehr. Vorgabe ist, dass der Hebesatz immer im ersten Halbjahr für das folgende Jahr ermittelt wird.
So wird im Jahr 2010 weiterhin mit dem Hebesatz 12,2% gerechnet, für die Pensionsrückstellungen per 31.12.2011 beträgt dieser dann 12,8%. Für die Pensionsrückstellungen per 31.12.2012 erhöht sich der Hebesatz auf 13,5 %. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Ihren Planungen.
Zukünftig werden wir rechtzeitig den jeweiligen Hebesatz auf unserer Homepage veröffentlichen.