Wichtige Information zu Arzneimittelrabatten in der Beihilfe

Mit Wirkung vom 01.01.2011 ist das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Gewährung von Rabatten für Arzneimittel und verpflichtet die pharmazeutischen Unternehmen, die den gesetzlichen Krankenkassen gewährten Rabatte u.a. auch den Beihilfeträgern einzuräumen. Die von den pharmazeutischen Unternehmen gewährten Rabatte dienen der Entlastung des Haushalts.

Die Beihilfestellen fordern nach der Beihilfefestsetzung – natürlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen (schutzwürdige personenbezogene Daten werden nicht weitergeleitet) - den Rabatt bei den pharmazeutischen Unternehmen ein. Dies betrifft alle Arzneimittel, die ab dem 1. Januar 2011 gekauft wurden.

Um die Arzneimittelrabatte beantragen zu können, bitten wir Sie beim Arzneimittelkauf in der Apotheke darauf zu achten, dass nicht nur die Pharmazentralnummer (PZN) für jedes Medikament, sondern auch das Apothekenkennzeichen / Apothekennummer / IK-Nummer (siebenstellig) auf dem Rezept vermerkt wird.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Ihre Niedersächsische Versorgungskasse
- Abteilung Beihilfen -