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Die NVK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Hannover.
Für die uns angeschlossenen Mitglieder des kommunalen Bereiches in Niedersachsen berechnen und zahlen wir die beamtenrechtliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung und gewähren in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen die beihilferechtlichen Fürsorgeleistungen. Wir verwalten und investieren die Mittel der Versorgungsrücklage nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz treuhänderisch für unsere Mitglieder. Im Rahmen der kommunalen Doppik berechnen wir die zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen. Wir erbringen alle Dienstleistungen, die mit diesen Aufgaben im Zusammenhang stehen und beraten unsere Mitglieder sowie deren Beschäftigte.
Für die Bediensteten des Landes Niedersachsen nimmt die Oberfinanzdirektion Niedersachsen - Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) - diese Aufgaben wahr.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Surfen auf unserer Internetseite und sind Ihnen für Anregungen, Lob und Kritik dankbar.
Ihre NVK
NBeamtVG
Bitte beachten Sie, dass am 01.12.2011 das NBeamtVG in Kraft getreten ist. Für weitere Informationen klicken Sie
bitte hier [31 KB]
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NBhVO
Bitte beachten Sie, dass am 01.01.2012 das NBhVO in Kraft tritt. Für weitere Informationen klicken Sie
bitte hier [31 KB]
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Letzte Änderung am Mittwoch, 22. Februar 2012 um 06:46:11 Uhr.