Erhöhung der Versorgungsbezüge

Der Niedersächsische Landtag hat am 26.05.2011 das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2011 und 2012 verabschiedet (Nds. GVBl. S. 141).

Danach werden die Versorgungsbezüge mit Wirkung vom 01.04.2011 um 1,5 v. H. erhöht. Daneben erhalten Versorgungsempfänger eine Einmalzahlung, die sich nach dem jeweils maßgebenden Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen des Witwen- und Waisengeldes aus dem Betrag von 360,00 € ergibt.


Beispiel:
Ruhegehaltsempfänger, maßgebender Ruhegehaltssatz 75 v. H.:
360,00 € x 75 % = 270,00 €

davon abgeleitetes Witwengeld 60 v. H.:
270,00 € x 60 % = 162,00 €


Die erhöhten Bezüge, sowie die Nachzahlungen ab 01.04.2011 und die Einmalzahlungen werden von uns im Abrechnungsmonat August 2011 geleistet.

Mit Wirkung vom 01.01.2012 werden die laufenden Bezüge um 1,9 v. H. erhöht. Die sich nach dieser Erhöhung ergebenden Grundgehaltssätze werden um weitere 17,00 € erhöht.

Die Erhöhung der Versorgungsbezüge zum 01.01.2012 wird termingerecht zum Abrechnungsmonat Januar 2012 umgesetzt.


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