Hebesatz Beihilferückstellungen |
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Die AG Umsetzung Doppik hat auf ihrer letzten Sitzung am 11.11.2010 den Beschluss gefasst, dass der Hebesatz für die Berechnung der Beihilferückstellungen ab sofort ausschließlich mit dem 3jährigen Durchschnittswert, der sich aus der Gegenüberstellung der Versorgungs- zu den Beihilfeaufwendungen ergibt, festzusetzen ist. Damit bedarf es in der Zukunft keines besonderen Beschlusses mehr. Vorgabe ist, dass der Hebesatz immer im ersten Halbjahr für das folgende Jahr ermittelt wird. |
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