Aktueller Hinweis
Vor dem Hintergrund der Empfehlungen zur Bekämpfung des Corona-Virus bitten wir Sie, die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK) nicht mehr persönlich aufzusuchen.
Sie schützen hierdurch nicht nur die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen, sondern sorgen auch für die weitere Sicherstellung der Zahlung von Versorgungsbezügen sowie Beihilfen.
Selbstverständlich ist es möglich, in besonders begründeten Einzelfällen persönlich mit uns in Kontakt zu treten. Bitte beschränken Sie derartige Besuchsvorhaben auf das Notwendigste und nehmen Sie unbedingt zuvor telefonisch Kontakt mit uns auf.
Sie erreichen die Mitarbeiter*innen der NVK weiterhin per Telefon, E-Mail, Telefax und Brief.
Wir bitten um Ihr Verständnis in dieser besonderen Situation.
Kommen Sie gesund und gut durch die Zeit.
Ihre NVK
Die NVK ist zu folgenden Zeiten für Ihre Mitglieder und Kunden erreichbar:
Servicezeiten | |||
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Montag bis Donnerstag | 08:00 Uhr | bis | 16:00 Uhr |
Freitag sowie vor gesetzlichen Feiertagen | 08:00 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
Beihilfe: Hinweis zur aktuellen Bearbeitungsdauer
In der 32. Kalenderwoche werden die Beihilfeanträge bis einschließlich 28.07.2022 bearbeitet.
Beihilfeanträge, bei denen ein Gesamtrechnungsbetrag ab 4.000 EUR angegeben wird, werden bevorzugt bearbeitet. Zwischenzeitlich eingehende weitere Anträge werden zusammengefasst.
Beihilfe: Hinweis zur Einreichung eines Beihilfeantrages - Systemumstellung zum 01.12.2021-> hier
Versorgung: Besoldungserhöhung in Niedersachsen -> hier
Datenschutz: Hinweise gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung -> hier
elektronische Kommunikation -> hier

Herzlich willkommen auf unserer Internetseite!
Die NVK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Hannover.
Für die uns angeschlossenen Mitglieder des kommunalen Bereiches in Niedersachsen berechnen und zahlen wir die beamtenrechtliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung und gewähren in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen die beihilferechtlichen Fürsorgeleistungen. Wir verwalten und investieren die Mittel der Versorgungsrücklage nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz treuhänderisch für unsere Mitglieder. Im Rahmen der kommunalen Doppik berechnen wir die zu bildenden Pensions- und Beihilferückstellungen. Wir erbringen alle Serviceleistungen, die mit diesen Aufgaben im Zusammenhang stehen und beraten unsere Mitglieder sowie deren Beschäftigte.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen unserer Internetseite und sind Ihnen für Anregungen, Lob und Kritik dankbar.
Ihre NVK