Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie


Der Niedersächsische Landtag hat am 13.03.2024 das Niedersächsische Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz (NISZG) verabschiedet.  

Dieses Gesetz spricht den niedersächsischen Beamtinnen und Beamten unter bestimmten Voraussetzungen eine Inflationsausgleichsprämie zu.

Die Auszahlung des Inflationsausgleiches wird ab der Zahlung für den Monat Mai erfolgen.

Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.

Ihre NVK

-Abteilung Versorgung-

Warnung vor Betrugsanrufen

Uns hat die Nachricht erreicht, dass Betrüger sich am Telefon als Mitarbeiter der NVK ausgeben und Versorgungsempfänger der NVK anrufen.

Mitarbeiter der NVK fordern Sie niemals per Telefonat zur Überweisung von Geldbeträgen auf. Derartige Vorgänge werden Ihnen immer schriftlich zugestellt.

Sofern Sie einen Anruf für betrügerisch halten, kontaktieren Sie uns unter einer Ihnen bekannten Rufnummer. Unsere Telefonzentrale erreichen Sie unter der Nummer 0511 / 87996 – 0.

Ihre NVK

-Abteilung Versorgung-