Satzung
Die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Satzung regelt das Verhältnis zwischen der NVK und ihren Mitgliedern.
Die Ansprüche der Versorgungs- und Beihilfeempfänger/-innen ergeben sich aus den Vorschriften des Beamten- und Tarifrechts. Fragen dazu beantworten Ihnen die Kontaktpersonen aus den jeweiligen Abteilungen.