Satzung

Wir sind eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Unsere Satzung regelt das Verhältnis zwischen unseren Mitglieder und der NVK.

Die Ansprüche der Versorgungs- und Beihilfeempfänger/-in ergeben sich aus den Vorschriften des Beamten- und Tarifrechts. Fragen dazu beantworten Ihnen die Ansprechpartner aus den jeweiligen Abteilungen.