Information zur aktuellen Antragsbearbeitung in der Beihilfeabteilung

Aktuell stellen uns Personalausfälle vor enorme Herausforderungen. Hinzu kommt, dass die Infrastruktur im Bereich der Beihilfe weiter digitalisiert wurde. Zum 02.03.2026 wurde das Dokumentenmanagementsystem auf eine moderne, webbasierte Benutzeroberfläche umgestellt. Dies erforderte im Februar 2026 entsprechende Vorbereitungen und intensive Schulungen aller Mitarbeitenden.

Im Umfeld eines derart umfangreichen Projekts sind längere Bearbeitungszeiten leider nicht zu vermeiden.

Selbstverständlich wurden sowohl technische Maßnahmen als auch personelle Verstärkungen vorgenommen, um die vorhandenen Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt weiterhin in chronologischer Reihenfolge, beginnend mit dem Eingangsdatum, das am weitesten zurückliegt. Hat ein Beihilfeberechtigter weitere Anträge im gleichen Kalendermonat oder noch früher eingereicht, so wird die Bearbeitung dieser Anträge vorgezogen. Damit ersparen wir Ihnen eine unnötig lange Wartezeit und gestalten die Bearbeitung effizienter. Lediglich die neuesten Vorgänge bleiben zunächst noch unberücksichtigt, damit andere Antragsteller nicht unverhältnismäßig lange auf die Bearbeitung warten müssen.

Bei manchen Anträgen erfolgt ausschließlich eine automatisierte Bearbeitung mit technischer Prüfroutine. In diesen Fällen können weitere eingereichte Beihilfeanträge aus technischen Gründen leider nicht vorgezogen werden.

Hierfür bitte ich um Verständnis!

Telefonische Erreichbarkeit der Beihilfeabteilung

Damit Ihre Beihilfeanträge zügig bearbeitet werden können, bitte wir Sie höflich, von Sachstandsanfragen möglichst abzusehen.

Den Bearbeitungsstand können Sie hier abrufen.

Die NVK arbeitet mit Hochdruck daran, die Rückstände zu beheben und ist bestrebt, Sie schnellstmöglich wieder so zu betreuen, wie Sie es von uns gewohnt sind. Danke für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung bei der Beschleunigung der Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen

Die Geschäftsführerin Dr. Marina Wagener

Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen

Der niedersächsische Landtag hat am 12.12.2023 das Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe verabschiedet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 19.12.2023 (Nds. GVBl Nr. 25/2023 vom 19.12.2023).

Mit dem Gesetz wird den beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie Richterinnen und Richtern die Möglichkeit gegeben, anstelle des bewährten Systems der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung, die pauschale Beihilfe zu wählen und damit einen Zuschuss zu den monatlichen Krankenversicherungsbeiträgen zu erhalten.

Der monatliche Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag wird für eine freiwillig gesetzliche oder private Krankheitskostenvollversicherung gezahlt, nicht jedoch zum Pflegeversicherungsbeitrag.

Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist eine freiwillige Entscheidung und antragsgebunden. Mit der Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe verzichten Bedienstete unwiderruflich auf Beihilfeleistungen für sich selbst wie auch für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Es besteht dann ausschließlich ein Leistungsanspruch gegenüber der privaten bzw. der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ausgenommen von dem Verzicht ist die Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für die Pflege.  

Die Wahlmöglichkeit wird ab dem 1. Februar 2024 eröffnet. Die Frist für die Antragstellung beträgt dann 1 Jahr.

Die Gewährung der pauschalen Beihilfe erfolgt auf Antrag mit dem von uns zur Verfügung gestellten Vordruck "Antrag auf Pauschale Beihilfe"Der Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben und auf dem Postweg zu übersenden.

Wir empfehlen Ihnen vor Beantragung der pauschalen Beihilfe unser Merkblatt "Allgemeine Informationen – Pauschale Beihilfe ab 01.02.2024" zur Kenntnis zu nehmen.

Für Ihre Fragen zur pauschalen Beihilfe steht Ihnen montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unsere Service unter (0511) 87 996 - 445 und -447 zur Verfügung.
 

Ihre NVK


- Abteilung Beihilfe -

 

Inkrafttreten der 4. Änderungsverordnung zur Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO)

Mit Wirkung vom 1. August 2023 ist die 4. Änderungsverordnung zur NBhVO in Kraft getreten.

Nachfolgend möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen informieren:

  • Aufwendungen für Material und zahntechnische Leistungen, die bei ambulanten zahnärztlichen Leistungen entstanden sind (aus den Abschnitten C, F, K oder den Nummern 7080 bis 7100 des Gebührenverzeichnisses der GOZ) sind mit 60 v. H. (bis 31.07.2023: 40 v. H.) beihilfefähig (§ 10 NBhVO).

  • Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine psychotherapeutische Akutbehandlung wird auf 51 EURO festgesetzt (§ 12 NBhVO). 

  • Die beihilfefähigen Aufwendungen für die ambulanten psychotherapeutischen Leistungen werden um die ambulanten Leistungen der Systemischen Therapie bei Erwachsenen erweitert (§ 15 a NBhVO).

  • Bei Bezug eines Pflegegeldes nach § 33 NBhVO ist die pflegebedürftige Person verpflichtet, regelmäßig eine Beratung i. S. d. § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme der Beratung ist der Beihilfefestsetzungsstelle durch Übersendung des Beratungsprotokolls zeitnah nachzuweisen (§ 32 NBhVO).

  • Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Leistungen im Rahmen von ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort sind in Höhe von 32 EURO (bis 31.07.2023: 16 EURO) täglich beihilfefähig (§ 38 NBhVO).

  • Aufwendungen für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung (z.B. Anti-Baby-Pille) sowie für deren Applikation sind bei Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen vor Vollendung des 23. Lebensjahres (bis 31.07.2023: vor Vollendung des 21. Lebensjahres) beihilfefähig (§ 40 NBhVO).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Alle Änderungen zur NBhVO finden Sie in der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Beihilfeverordnung vom 21.06.2023. (Nds. GVBl Nr.122023 vom 29.06.2023)

Ihre NVK

-Abteilung Beihilfe-

Beihilfe-App „Meine Beihilfe“ ab dem 05. Juni 2023 in den Stores

Am 05. Juni 2023 ist es soweit, unsere Beihilfe-App namens „Meine Beihilfe“ wird gestartet. Sie ist im Apple App Store und bei Google Play zu finden.

Zentrale Informationen zur App finden Sie auf www.meinebeihilfe.app

Weitere Informationen, sowie zu den Funktionen der Beihilfe App und zum Registrierungsprozess finden Sie hier.

Ihre NVK

-Abteilung Beihilfe-