Aktiven- und Mitgliederverwaltung im Überblick

Aktivenverwaltung

Die Aktivendaten sind neben den Versorgungsbezügen Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Umlage und dienen gleichzeitig für die Erstellung von Versorgungsauskünften, die die Abteilung Versorgung erstellt. Neuanmeldungen sowie sämtliche Veränderungen, wie Beförderungen, Beurlaubungen, Elternzeit, Teilzeitbeschäftigungen oder Entlassungen der Versorgungsberechtigten bei den Mitgliedern werden in der Abteilung Versorgung bearbeitet und verwaltet. Bei Fragen oder anderen Anliegen steht Ihnen das Team AMV zur Verfügung.

Mitgliederverwaltung

Wenn es um die Neubegründung einer Mitgliedschaft, den Abschluss von Sondervereinbarungen oder sonstigen Dingen rund um die Mitgliedschaft geht, hilft Ihnen das Team AMV gerne weiter.

Finanzierung

Die Finanzierung der NVK erfolgt im Rahmen der Solidargemeinschaft über Umlagezahlungen der Mitglieder. Basis für die Berechnung des Umlagehebesatzes ist auf der einen Seite das umlagepflichtige Diensteinkommen der Aktiven und der mitgliedsbezogene Versorgungsaufwand sowie auf der anderen Seite der Versorgungsaufwand aller Mitglieder (§§ 30 ff. unserer Satzung). Daneben gibt es auch die Möglichkeit der Mitgliedschaft auf Erstattungsbasis, wo wir die Dienstleistung der Versorgungsberechnung und -zahlung gegen volle Erstattung für unser Mitglied erledigen. Für wen diese Mitgliedschaft in Frage kommt, können Sie dem § 12a unserer Satzung entnehmen.

Pensionsrückstellungen

Für unsere Mitglieder berechnen wir die Werte der Pensions- und Beihilferückstellungen, die im Rahmen der kommunalen Doppik in der Bilanz auszuweisen sind und aktualisieren diese jeweils zu Beginn eines neuen Jahres. Damit können unsere Mitglieder die Zuführungen und Auflösungen berechnen, buchen und entsprechend in der Bilanz darstellen.

Zur Verfahrensweise der Berechnung finden Sie im Bereich Vordrucke und Merkblätter ein Informationsblatt. Alle rechtlichen Fragen zu Pensions- und Beihilferückstellungen werden vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Umsetzung Doppik“ geklärt. Dazu finden Sie zahlreiche Veröffentlichungen auf der Homepage des MI. Dort finden Sie für die Buchung der Pensionsrückstellungen, Umlagezahlungen, Versorgungsrücklage und Verwaltungskosten bei der Mitgliedschaft in einer Versorgungskasse einen Leitfaden, der von der AG „Umsetzung Doppik“ erstellt wurde.

Das MI hat in Abstimmung mit der AG „Umsetzung Doppik“ entschieden, dass der Hebesatz zur Berechnung der Beihilferückstellungen beginnend in 2007 mit einem dreijährigen Durchschnitt gebildet wird. Veränderungen des Hebesatzes werden nur bei nennenswerten Abweichungen vorgenommen. Dazu teilen wir dem MI jährlich den ermittelten Satz mit.